RECHTSANWALT

Mag. Manfred Sigl

Ihre Vertretung ist mein Anliegen.

Fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit, Engagement
und Integrität sind die Säulen, auf denen meine berufliche Tätigkeit beruht.

Kanzleistandort
Schulstraße 5/DG
3300 Amstetten

Telefon
+43 7472 24400

Email
office@ra-sigl.at

Spezialgebiete

Ehe- und Familienrecht

Ich berate Sie gerne in Sachen Scheidung, Obsorgerecht, Kontaktrecht, Unterhaltsrecht, Wegweisung, Vermögensaufteilung, Eheverträge und Lebensgemeinschaften.

Verkehrsunfälle

Unfälle passieren - ich berate Sie gerne in Sachen Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Versicherungsstreitigkeiten und Prozessführung.

Allgemeines Zivilrecht

Ob im Vertragsrecht (z.B. Scheidung- und Trennungsvereinbarungen, Eheverträge, Miet- und Bestandsverträge, Liegenschaftskaufverträge) oder im Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht - auch in diesen Bereichen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Inkasso & Betreibung

Gerne stehe ich Ihnen bei Mahnklagen und Exekution zur Seite, um Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts zu unterstützen.

Prozessführung

Egal ob in der Strafverteidigung, Opfervertretung oder sonstigen streitigen oder außerstreitigen Verfahren stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Immobilienrecht

Ich berate Sie gerne in Sachen Mietrecht, Pachtverträge, Kaufverträge, Schenkung und Übergabe, Wohnungseigentumsbegründung und Liegenschaftsteilung.

Unternehmensrecht

Egal ob Gesellschaftsrecht, Gründungsrecht, Wirtschaftsrecht oder allgemeines Unternehmensrecht – gerne stehe ich Ihnen in diesen Bereichen zur Seite.

Arbeits- und Sozialrecht

Auch im Berufsleben kann es zu Rechtsproblemen kommen. In solchen Situationen bin ich gerne für Sie da und verhelfe Ihnen zur Durchsetzung Ihres Rechts.

Erbrecht und Testament

Ich berate Sie gerne bei der Erstellung eines Testaments, in Sachen Schenkung auf den Todesfall, Übergabeverträgen und Verlassenschaftsverfahren.

Unverbindliches Erstgespräch

In einem kostenfreien Erstgespräch ist es möglich mit Herrn Mag. Manfred Sigl die wesentlichen Belange Ihrer Causa zu besprechen. Das Erstgespräch soll Ihnen helfen zu erfahren, ob und was wir für Sie tun können, das heißt es wird zunächst grob der Sachverhalt bzw. der Inhalt der Beauftragung geklärt und dann die jeweilige Zielsetzung besprochen. Dieses Gespräch ist für beide Seiten unverbindlich und bedeutet keine Übernahme eines Mandates. Unabhängig davon unterliegt das Gespräch jedoch der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheit, weshalb Sie sicher sein können, dass nichts von diesem Gespräch nach außen dringen wird.
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